Radonberatung

Heike Unger Dipl.-Ing. (FH)



Gesetzliche Regelungen


Der Schutz vor Radon und seinen Risiken für die Gesundheit ist im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt

Ziel ist es, den Eintritt von Radon in Gebäuden weitgehend zu verhindern oder deutlich zu erschweren - insbesondere in Gebieten, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radonkonzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten gelten Schutzvorschriften, die für Wohngebäude und Arbeitsplätze unterschiedlich sind.

Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, der nicht überschriftten werden darf. Die Definition von „Refernzwert” ist international unterschiedlich. Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll - Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll.

Ende 2020 haben die Bundesländer bekanntgeben, in welchen Gebieten in vielen Gebäuden eine hohe Radonkonzentration zu erwarten ist. Das bedeutet, dass in diesen Gebieten der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in einer „beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen”, so das Strahlenschutzgesetz, überschritten wird.

In diesen Gebieten gelten unterschiedliche Regelungen zum Schutz vor Radon - je nachdem, ob es sich um ein Wohngebäude oder einen Arbeitsplatz handelt.


Private, bereits bestehende Wohngebäude

Für private, bereits bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Bewohner freiwillig Maßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration im Gebäude zu senken.

Das Strahlenschutzgesetz sieht für sie keine Pflicht zum Handeln vor.


Private Neubauten                                     

Für private Neubauten besteht für Bauherren die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann.

Welche baulichen Maßnahmen das sein können, wird in der Strahlenschutzver- ordnung festgelegt.


Arbeitsplätze                                                

Werden Gebäude zum Arbeiten genutzt, sind die für die jeweiligen Arbeitsplatz Verantwortlichen verpflichtet, die Radon-konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen.

Beträgt die Konzentration von Radon an diesen Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um dort die Radonkonzentration zu senken.